(1)   Allgemeine  Geschäftsbedingungen  sind  alle  für  eine  Vielzahl  von
Verträgen  vorformulierten  Vertragsbedingungen,  die  eine   Vertragspartei
(Verwender)  der anderen Vertragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt.
Gleichgültig  ist,  ob  die   Bestimmungen   einen   äußerlich   gesonderten
Bestandteil   des  Vertrages  bilden  oder  in  die  Vertragsurkunde  selbst
aufgenommen werden, welchen Umfang sie  haben,  in  welcher  Schriftart  sie
verfaßt sind und welche Form der Vertrag hat.

(2)   Allgemeine   Geschäftsbedingungen   liegen   nicht   vor,  soweit  die
Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im einzelnen  ausgehandelt
sind.


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